Regiert Karlsruhe mit? Das Bundesverfassungsgericht zwischen Recht und Politik
Das Bundesverfassungesgericht ist ein Machtfaktor im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Die Stärke des Gerichts in Karlsruhe liegt in ihrer Deutungsmacht begründet, die vom Vertrauen der Bevölkerung gestützt wird.
Einleitung
Von Anfang an stand das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Kritik der Politik. Es war noch gar nicht richtig etabliert, da wurde es in den 1950er Jahren in die Kontroverse um die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland hineingezogen und drohte, zwischen Regierung und Opposition zerrieben zu werden. Und so ging es weiter:
Anfang der 1960er Jahre scheiterte Konrad Adenauers Projekt eines regierungsnahen Fernsehsenders an der Rechtsprechung in Karlsruhe. Das BVerfG stellte fest, dass die Rundfunkgesetzgebung Sache der Länder sei und dass damit dem Bund die Kompetenz für die Gründung eines "Regierungsfernsehens" fehlte. Konrad Adenauer erklärte daraufhin, das Kabinett habe einstimmig beschlossen, dass das Urteil des BVerfG "falsch" sei. Das BVerfG versuchte sich des Angriffs der Bundesexekutive zu erwehren, indem der Präsident des BVerfG Gebhard Müller seinerseits festhielt, dass kein Verfassungsorgan befugt sei, zu beschließen, ein Spruch des BVerfG entspreche nicht dem Verfassungsrecht.[1] Es war ein Kampf um die Deutungshoheit über die Verfassung.
Das setzte sich in der "Verfassungskrise" der 1970er Jahre fort, als das BVerfG mehrere Reformprojekte der sozialliberalen Mehrheit des Deutschen Bundestages stoppte.[2] Die Wehrdienstnovelle, die Reform des Abtreibungsparagrafen des Strafgesetzbuches, die Hochschulmitbestimmung oder auch der Grundlagenvertrag - diese und andere Entscheidungen setzten das BVerfG den Vorwürfen des "Obergesetzgebers", der "Konterkapitäne von Karlsruhe", der "Usurpation von evidenten Aufgaben des Gesetzgebers" und der "Entmächtigung des Parlaments" aus.[3] Aus dem Bundeskanzleramt wurde eine Äußerung kolportiert, wonach sich die Regierung ihre Politik nicht "von den acht Arschlöchern in Karlsruhe kaputtmachen" lassen wolle.[4] Hier war es nicht allein der Konflikt mit der Exekutive, sondern vor allem der mit dem Bundesgesetzgeber, welcher das BVerfG herausforderte. Erst die Entscheidung zur Unternehmensmitbestimmung von 1979[5] befriedete das Verhältnis zwischen Politik und BVerfG wieder.
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Fußnoten:
[1]Vgl. BVerfGE 12, 205; Rede Konrad Adenauers vor dem Bundestag, 8.3.1961, Bundestagsprotokolle, 3. Wahlperiode, S. 8308; Gebhard Müller, zit. nach: Heinz Laufer, Verfassungsgerichtsbarkeit und politischer Prozeß. Studien zum Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1968, S. 473.
[2]Vgl. BVerfGE 39, 1 (Schwangerschaftsabbruch); BVerfGE 35, 79 ("Hochschul"-Urteil); BVerfGE 36, 1 (Grundlagenvertrag); BVerfGE 40, 296 (Abgeordnetendiäten); BVerfGE 44, 125 (Öffentlichkeitsarbeit); BVerfGE 45, 1 (Haushaltsüberschreitung); BVerfGE 44, 249 (Beamtenkinder); BVerfGE 48, 127 (Wehrpflichtnovelle); Hans Vorländer, Verfassung und Konsens. Der Streit um die Verfassung in der Grundlagen- und Grundgesetz-Diskussion der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1981.
[3]Hans Schueler, Die Konterkapitäne von Karlsruhe. Wird Bonn von den Verfassungsrichtern regiert?, in: Die Zeit vom 24.2.1978; Robert Leicht, Die Obergesetzgeber von Karlsruhe, in: Süddeutsche Zeitung vom 17.4.1978; Konrad Zweigert, Einige rechtsvergleichende und kritische Bemerkungen zur Verfassungsgerichtsbarkeit, in: Christian Starck (Hrsg.), Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, Tübingen 1976, S. 74; Ministerpräsident Holger Börner in einer Rede vor dem rechtspolitischen Kongress der SPD in Kassel am 21.5.1978, wiedergegeben in der Aktuellen Stunde des Hessischen Landtags vom 31.5.1978, Stenografische Protokolle des Hessischen Landtags, 8. Wahlperiode, 78. Sitzung, S. 4743.
[4]Zit. nach: Uwe Wesel, Der Gang nach Karlsruhe, München 2004, S. 244.
[5]Vgl. BVerfGE 50, 290.
bpb - Hans Vorländer - 19.8.2011
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An dieser Stelle möchten wir einige Verfassungsbeschwerden gegen EFSF und ESM vorstellen
Zunächst aber der Versuch einer Begriffsbestimmung:
Zulässigkeit einer Verfassungs-Beschwerde
youtube - [20:36 Min]
Begründetheit der Verfassungsbeschwerde
youtube - [36:39 Min]
ESM-Vertrag und Fiskalpakt
Politiker wollen Merkels Euro-Kurs mit Klagen überziehen
Merkel droht in der Euro-Krise neues Ungemach:
Politiker, darunter die Ex-Justizministerin Däubler-Gmelin, wollen den geplanten Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt mit Verfassungsklagen stoppen.
http://www.handelsblatt.com/politik/deut...en/6500896.html
Die qualitativ besseren Kommentare sind bei im Artikel "Däubler-Gmelin kündigt Verfassungsklage an " der FAZ zu finden
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/es...n-11715391.html
In DIE ZEIT finden sich ebenfalls sehr lesenswerte Kommentare
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2...tart=9#comments
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EUROPA BRAUCHT MEHR DEMOKRATIE!
ESM- und Fiskalvertrag: Volksentscheid, sonst klagen wir!
Unter dem Motto „Europa braucht mehr Demokratie“, plant ein von Mehr Demokratie ins Leben gerufenes Bündnis eine Verfassungsbeschwerde gegen Eurorettungsschirm (ESM) und Fiskalpakt, der sich Bürgerinnen und Bürger anschließen können.
Als Prozessbevollmächtigte konnten wir Justizministerin a.D. Herta Däubler-Gmelin und den Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart gewinnen.
Heute haben wir die Sammlung von Unterstützerunterschriften mit einer Pressekonferenz gestartet und die Homepage zur Kampagne www.verfassungsbeschwerde.eu vorgestellt. Sollten die Verträge wie geplant bis Mitte Juni und ohne Volksabstimmungen ratifiziert werden, wird das Bündnis die Bürgerklage einreichen.
Die Idee hinter der Verfassungsbeschwerde:
Solange die Bevölkerung nicht in bundesweiten Volksentscheiden ‚Ja‘ zu ESM- und Fiskalvertrag gesagt hat, dürfen diese nicht ratifiziert werden. Deshalb ist es wichtig, dass nicht nur Parteien und Organisationen gegen das undemokratische Ratifizierungsverfahren protestieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger selbst.
Alle Wahlberechtigten können sich unserer Klage anschließen. Machen Sie jetzt mit!
Bündnis für Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalvertrag
c/o Mehr Demokratie e.V. - Greifswalder Str. 4 - 10405 Berlin - info@mehr-demokratie.de
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Mit Volksentscheiden gegen Europa-Frust
Über Volksentscheide als Mittel gegen Europa-Frust diskutierte unser NRW-Geschäftsführer Alexander Slonka am 12. April mit Experten im WDR-Funkhausgespräch in Köln. Hier können Sie die Sendung nachhören.
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Bürgerklage: Auftakt-Pressekonferenz sorgt für Schlagzeilen
Unsere Pressekonferenz zum Start der Verfassungsbeschwerde gegen Eurorettungsschirm und Fiskalvertrag hat gestern und heute (12. und 13. April) eine Flut von Medienberichten nach sich gezogen.
Neben Berichten in Hörfunk, Printmedien und Internet gab es ein Live-Interview mit Herta Däubler-Gmelin auf n-tv.
Einen ersten Eindruck von der Pressekonferenz liefert das Video unserer Aktiven Edda Dietrich.
Eine kleine Auswahl von Presseberichten:
Deutsche Welle
taz
Stern
Focus
Süddeutsche
Zur Verfassungsbeschwerde und zum Aufruf "Europa braucht mehr Demokratie":
http://verfassungsbeschwerde.eu/jetzt-handeln.html
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Werden Sie aktiv, weil...
die Zustimmung zu ESM und Fiskalvertrag durch unser Grundgesetz nicht gedeckt ist;
nichtrückholbare Entscheidungen ausreichend legitimiert sein müssen;
wir die Grundregeln der Demokratie nicht aufgeben dürfen;
Milliardenbeträge nicht ohne den Bundestag ausgezahlt werden dürfen;
mit ESM- & Fiskalvertrag geheime Gremien wie der Gouverneursrat legitimiert werden, deren Mitglieder geheim über ihre eigenen steuerfreien Bezüge entscheiden;
ein solcher Gouverneursrat keiner juristischen Kontrolle unterliegt und lizenzfrei auf internationalen Finanzmärkten unbegrenzt Handel betreiben darf;
wir wollen, dass die Demokratie die Finanzkrise überlebt und nicht umgekehrt;
wir Europa schützen und demokratisch stützen.
Jetzt Verfassungsbeschwerde unterstützen:
Dokument ausdrucken & postalisch an uns schicken. Danke!
NACHTRAG, 18.04.2012:
DA UNS BISLANG KEIN ENTWURF DER ANGEKÜNDIGTEN VERFASSUNGSBESCHWERDE VORLIEGT, SEHEN WIR KEINE VERANLASSUNG UNS DIESER KLAGE ANZUSCHLIESSEN ODER DIESES ZU EMPFEHLEN