Neues aus dem Bundes-Kasperl-Theater

#1 von Oeconomicus , 12.02.2012 11:57

Seehofer fordert Volksabstimmung über Euro-Rettung

Horst Seehofer will die Bürger über die Rettung der europäischen Währung entscheiden lassen. Er fordert eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes.


http://www.welt.de/politik/deutschland/article13863441/Seehofer-fordert-Volksabstimmung-ueber-Euro-Rettung.html

Wir erinnern uns ... Seehofer hat bereits öffentlich eingeräumt, eine ferngesteuerte Marionette zu sein:

O-Ton Horst Seehofer:

"Diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden und diejenigen, die entscheiden, werden nicht gewählt."


http://www.youtube.com/watch?v=f1XJ9v6iV4Q


Besonders bemerkenswert erscheint auch, dass sowohl die roten Socken als auch die grünen Woll-Schals in das selbe Horn blasen. Wird der Politik die Luft um die alternativlose Euro-Rettung langsam zu dünn?

Der sprechende Hosenanzug wird schon alternativlose Mittel und Wege finden, solch "doofes" Ansinnen zu diskreditieren!


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"Tritt-ihn", Milchschnittchen und der schwarze Michel

#2 von Oeconomicus , 13.02.2012 09:40

Kommentare zur menschenverachtenden Entscheidung des griechischen Parlaments:


1. Griechisches Sparpaket notwendiger Schritt

http://www.europeonline-magazine.eu/trit...itt_189573.html


2. Rösler drängt Griechenland zur schnellen Umsetzung von Sparpaket

http://de.reuters.com/article/domesticNe...E81C01L20120213


3. Unions-Finanzexperte: Kein Hilfsautomatismus nach Griechen-Ja

http://de.reuters.com/article/economicsN...E81C01B20120213

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FDP verliert tausende Mitglieder

#3 von Oeconomicus , 13.02.2012 17:34

Verluste müssen nahezu alle Parteien hinnehmen. CDU und SPD sind beide unter die 500.000 Mitglieder-Marke gerutscht. Besonders dramatisch ist aber die Entwicklung bei den Liberalen. Aber Gewinner gibt es auch.

http://www.tagesspiegel.de/politik/parte...er/6203154.html

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die Freien Wähler

#4 von Oeconomicus , 13.02.2012 17:37

Auch die Freien Wähler machen sich “Sorgen um die Zukunft der Eurowährung und die Einheit Europas”

Nach der Piratenpartei entpuppen sich auch die Freien Wähler als nicht nur nutzlos, sondern gefährlich für unsere Republik.

http://www.radio-utopie.de/2012/02/13/au...inheit-europas/

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Was so ein Schäuble alles meint:

#5 von Oeconomicus , 16.02.2012 21:21

Zitat:

"Dass die nationalstaatliche Ebene für die Regelung aller Bereiche zuständig ist, ist nicht mehr zeitgemäß."


aber kesen Sie selbst:

http://www.zeit.de/2011/40/Interview-Sch...komplettansicht

Dieser 100.000 Mark-Vergesser scheint den Knall nicht hören zu wollen, vielleicht sollte man ihn daran erinnern:


"Warum sie Hitler wählten"

Teil 1

http://www.youtube.com/watch?v=3vtfdfILdAw

Teil 2

http://www.youtube.com/watch?v=_SBDLu2Vl-A&feature=related

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Pflicht zur Vorsorge auch für Selbständige

#6 von Oeconomicus , 21.03.2012 13:59

Um Altersarmut zu verhindern, will Ursula von der Leyen auch Selbständige dazu verpflichten, fürs Alter vorzusorgen.
Das geht aus einem Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums hervor.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/re...e-11692127.html

Schon während der Winterklausur [2011] der Christsozialen wurde ein Vorstoss in diese Richtung unternommen. Dabei benutzte man das Deckmäntelchen potentieller Altersarumut.
Die Berliner CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt formulierte es so:
"Nicht allen Selbständigen ist die Notwendigkeit, für das Alter vorzusorgen, bewusst. Es droht ihnen Altersarmut oder sie fallen in die staatliche Grundsicherung."
Soweit zu den hehren Zielen dieser Debatte.

Wer allerdings etwas tiefer in die Materie einsteigt wird sich unmittelt inmitten von Nebelkerzen wiederfinden.
Selbständige sollen frei wählen können, welche Form der Alterssicherung infrage kommt, etwa eine Lebensversicherung, private oder gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente [also alles Organisationen, die potentiell in Staatsanleihen investieren].
Fällt die Entscheidung für keine dieser Optionen, sondern etwa für Investitionen in den eigenen Betrieb, eigene Gebäude, Maschinen, Warenlager, Patente, etc., soll die Rentenpflichtversicherung zur Anwendung kommen.
Strafe muss eben sein, wo kämen wir denn hin, wenn sich jeder nach persönlichem Gusto absichern würde ... und ausserdem, ist ein vermietetes Ferienhaus an einem lauschigen Plätzchen, in dem man später seinen Ruhestand verbringen möchte wirklich eine Form der Altersvorsorge, die im Wettbewerb mit einer wie oben dargestellten Abzocke konkurrieren könnte?
Bei den betroffenen Zielgruppen [selbständige Handwerker, Dienstleister, Kleinunternehmer/Kleinstunternehmer,etc.] könnte aus der Freude über die Vorsorge der Politik auch Überschwang entstehen, insbesondere dann, wenn zu Tage tritt, dass bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer [in berufständigen Versorgungswerken versichert] bei diesem fürsorglichen Leyenspiel ausgeschlossen [vulgo diskriminiert] bleiben.
Fazit: Wenn schon Solidargemeinschaften, dann müssen ALLE anteilige Lasten schultern (!)


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zuletzt bearbeitet 21.03.2012 | Top

U Boot Lieferung nach Israel

#7 von Oeconomicus , 24.03.2012 22:10

Netanjahu bedankt sich bei Merkel für U-Boot-Lieferung

Israels Premierminister Benjamin Netanjahu hat sich in einem Brief persönlich bei Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Zusage eines weiteren deutschen U-Boots der "Dolphin"-Klasse bedankt. Das berichtet die "Bild-Zeitung". Aus dem Brief gehe auch hervor, dass die U-Boote aus deutscher Produktion, von denen Israel derzeit drei besitzt, an einem möglichen Angriff auf iranische Atomanlagen beteiligt sein könnten.

http://www.extremnews.com/nachrichten/we...50e613db57e9746

Bibi's freundliche Geste gilt uns Allen, die wir mit unseren Steuergeldern diese Hilfsleistung finanzieren dürfen

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Euro-Rettung, Infrastruktur, digitale Wirtschaft

#8 von Oeconomicus , 25.03.2012 12:49

Der ESM kommt: Die Eurozone wird zur Transferunion

Am kommenden Donnerstag sollten sich die politisch Interessierten unter uns einen Tag Urlaub nehmen. Zumindest sollten sie sicher stellen, daß sie im Büro übers Internet die Live-Übertragung aus dem Bundestag sehen können. Denn es wird um den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gehen, und es wird sicher eine historische Debatte. Eine furiose Redeschlacht auf höchstem Niveau, in der Befürworter und Gegner des ESM sich nichts schenken und kontrovers in der Sache diskutieren.

Seltsame und in der Vergangenheit bereits ad nauseam wiederholte Kurzschlüsse — von der Art:
Europa ist ein Friedensprojekt, wenn der ESM nicht kommt gibt es also Krieg — wird es diesmal sicher nicht geben. Auch von der Stigmatisierung der ESM-Skeptiker aus allen Parteien als Nationalisten, Feinde Europas, Rechtspopulisten oder verhinderte Kriegstreiber, wird man diesmal im Bundestag sicher absehen. Es wäre ja auch peinlich, wenn die Befürworter des ESM nicht mehr zu bieten hätten als so etwas.

Schauen wir uns also mal ganz nüchtern an, worum es am Donnerstag in den zwei Stunden, die für diese Debatte reserviert sind, gehen wird.
Die gute Nachricht zuerst:
In der Frühphase der Verhandlungen über den ESM gab es die Befürchtung, daß Deutschland immer wieder zu einem Nachschießen von Geld gezwungen werden könnte, wenn der Gouverneursrat des ESM eine Erhöhung des Stammkapitals beschließt. Hier muß man sich jedenfalls formal keine Sorgen mehr machen. Derartige Entscheidungen wären vom Gouverneursrat (der aus den Finanzministern der Euroländer besteht) einstimmig zu beschließen; der deutsche Vertreter wiederum dürfte nicht zustimmen, ohne sich einer parlamentarischen Mehrheit in Deutschland zu vergewissern.

zum Artikel
http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpr...t=Google+Reader

Agenda im Deutschen Bundestag

http://www.bundestag.de/dokumente/textar...chau/index.html

In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 28. März, bis Freitag, 30. März 2012, diskutiert der Bundestag unter anderem über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
[...]
Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Web-TV auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Mittwoch, 28. März 2012
[...]

Donnerstag, 29. März 2012
Europäischer Stabilitätsmechanismus:
Über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) diskutieren die Abgeordneten zu Beginn des Sitzungstages ab 9 Uhr. Die Koalitionsfraktionen haben dazu fünf Gesetzentwürfe vorgelegt (17/9045, 17/9046, 17/9048, 17/9049) die in erster Lesung beraten werden. Ab Juli soll danach der ESM als permanenter Krisenmechanismus für Finanzhilfen bereitstehen und den bisherigen, befristeten Euro-Rettungsfonds (EFSF) ablösen. Was die finanzielle Beteiligung Deutschlands am ESM-Kapital angeht, so sehen die Koalitionsentwürfe vor, dass Deutschland aus dem Bundeshaushalt rund 22 Milliarden Euro direkt in den ESM einzahlt. Für weitere 168 Milliarden Euro abrufbares Kapital ist eine Gewährleistung vorgesehen. Während der zweistündigen Debatte werden außerdem drei Anträge der Linksfraktion in erster Lesung beraten.

die Gesetzentwürfe

17/9045
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion

A. Problem und Ziel
Eine nachhaltige Haushaltspolitik und gesunde Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, aber auch der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sind
angesichts der umfassenden politischen und volkswirtschaftlichen Interdependenzen zwischen diesen Staaten unabdingbar.
Sie sind notwendige Voraussetzungen für Vertrauen in einen handlungsfähigen Staat, dauerhaft günstige Wachstums- und Beschäftigungsbedingungen und den Zusammenhalt der Wirtschafts- und Währungsunion.
Im Verlauf der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass die finanzielle Solidität der Euro-Mitgliedstaaten und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion durch die im Rahmen des Vertrags von Maastricht vereinbarten Regelungen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden. Dies kann zu essenziellen Problemen für die betroffenen Mitgliedstaaten, das Euro-Währungsgebiet und die Europäische Union als Ganzes führen.
Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Wirtschafts- und Währungsunion durch neue vertragliche Regelungen zu verstärken, um die Haushaltsdisziplin zu verbessern, gesunde öffentliche
Finanzen zu erreichen und eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung zu ermöglichen.
Ursprüngliches Ziel war es, diese Regelungen durch eine Änderung der Unionsverträge einzuführen. Dies ist derzeit nicht realisierbar. Vor diesem Hintergrund sollen die von den
Staats- und Regierungschefs des Euroraums am 9. Dezember 2011 vereinbarten inhaltlichen Eckpunkte im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrags umgesetzt werden. Vertragsparteien
sind die Euro-Mitgliedstaaten sowie – zum jetzigen Zeitpunkt – acht der zehn übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bundesregierung wird auf eine frühestmögliche
Überführung der Regelungen des Vertrags in den Rechtsbestand der Verträge der Europäischen Union hinwirken, die im Vertrag explizit angelegt ist.

B. Lösung
Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften zum Vertrag über die Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion entsprechend Artikel 23 Absatz
1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes und gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Das Gesetz hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.

E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Unternehmen eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung können zurzeit nicht quantifiziert werden.

F. Weitere Kosten
Das Gesetz verursacht keine Kosten für Wirtschaftsunternehmen. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709046.pdf


17/9048
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG)

A. Problem und Ziel

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat strukturelle Probleme im Euroraum – zu hohe Staatsverschuldung und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit einiger Eurostaaten – ebenso schonungslos offen gelegt wie grundlegende Mängel in der Konstruktion der Wirtschafts- und Währungsunion.
Der Gesamtansatz der Bundesregierung zur Krisenbewältigung und zur Schaffung einer nachhaltigen Stabilitätsunion nimmt diese Ursachen in den Blick.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist als dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus integraler Bestandteil dieser umfassenden Strategie.
Auf der einen Seite wird das rechtliche Fundament der Wirtschafts- und Währungsunion durch den von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 2. März 2012 unterzeichneten Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (sog. Fiskalvertrag) weiter verstärkt, nachdem bereits der Stabilitäts- und Wachstumspakt verschärft, die Überwachung der Wettbewerbsfähigkeit durch das neue Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte verbessert und eine effizientere
europäische Finanzmarktaufsicht eingeführt wurde.
Auf der anderen Seite wird als Ergänzung dieser präventiv wirkenden Maßnahmen ein robustes Krisenbewältigungsinstrument geschaffen, um Gefahren für die Stabilität der Eurozone
insgesamt effektiv abwenden zu können.
Der ESM soll bereits 2012 – ein Jahr früher als geplant – in Kraft treten und mittelfristig die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen.

B. Lösung

Der ESM wird mit dem am 2. Februar 2012 unterzeichneten Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus errichtet.
Der ESM soll ab dem 1. Juli 2012 den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Stabilitätshilfen zur Verfügung stellen können, wenn es zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist.
Er wird die Aufgaben des EFSM und der EFSF, die Finanzhilfen nur bis zum 30. Juni 2013 gewähren kann, übernehmen.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Gewährung von Stabilitätshilfen durch den ESM an einen Mitgliedstaat ab dem 1. März 2013 die Ratifizierung des Fiskalvertrags durch den betreffenden Mitgliedstaat sowie nach Ablauf der dafür bestehenden Umsetzungsfrist die Einführung nationaler Schuldenbremsen entsprechend den Regelungen des Fiskalvertrags
voraussetzt.
Der ESM wird durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution gegründet und mit einem Stammkapital von 700 Mrd. Euro ausgestattet, das aus 80 Mrd. Euro eingezahltem Kapital und 620 Mrd. Euro abrufbarem Kapital besteht.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird der finanzielle Gesamtrahmen der Beteiligung Deutschlands am ESM gesetzlich bestimmt. Außerdem sollen im Gesetz Regelungen für die parlamentarische Beteiligung im Rahmen der laufenden Tätigkeit des ESM getroffen werden, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens ausgestaltet werden.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die Bundesrepublik Deutschland wird sich am Gesamtbetrag des einzuzahlenden Kapitals des ESM in Höhe von 80 Mrd. Euro mit einem Betrag in Höhe von 21,71712 Mrd. Euro sowie am Gesamtbetrag des abrufbaren Kapitals des ESM in Höhe von 620 Mrd. Euro mit einem Betrag in Höhe von 168,30768 Mrd. Euro beteiligen.
Das einzuzahlende Kapital wird in Teilbeträgen bereitgestellt, die in diesem Jahr anfallenden Tranchen werden durch den Nachtragshaushalt 2012 bereitgestellt.


Die mittelbaren finanziellen Auswirkungen sind nicht bezifferbar.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, verändert oder abgeschafft.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Unternehmen eingeführt, verändert oder abgeschafft.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Es entsteht kein nennenswerter Erfüllungsaufwand für die Verwaltung.

F. Weitere Kosten

Das Gesetz führt nicht zu zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft einschließlich der mittelständischen Unternehmen.
Durch die vorgesehenen Maßnahmen sind Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709048.pdf


17/9049
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes


A. Problem und Ziel

Die Risiken für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebietes sind seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2007 weiter gestiegen.
Die Staaten der Eurozone benötigen daher schlagkräftigere Mechanismen für ein effektiveres Krisenmanagement zur Unterstützung überschuldeter Staaten, die eine angemessene und
mit marktwirtschaftlichen Prinzipien vereinbare Kostentragung des Privatsektors ermöglichen. Im Rahmen der gegenwärtigen Diskussionen haben Überlegungen zur Einführung von Umschuldungsklauseln („Collective action clauses“) eine zentrale Rolle übernommen. Im Kern sind diese Klauseln darauf gerichtet, staatliche Umschuldungen zu erleichtern, indem hierfür benötigte Beschlüsse der Gläubiger an Mehrheitserfordernisse gebunden werden, die unterhalb der Einstimmigkeit liegen.

Bereits Ende des Jahres 2011 hatten sich die Staaten der Eurozone auf Musterbestimmungen für Umschuldungsklauseln verständigt.
Der am 2. Februar 2012 von allen Staaten des Euro-Währungsgebietes unterzeichnete Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus verpflichtet nunmehr die
Staaten des Euroraumes zur Einführung solcher Umschuldungsklauseln ab dem 1. Januar 2013, deren rechtliche Wirkung in allen Rechtsordnungen des Euro-Währungsgebietes jeweils gleich zu sein hat.
Aus diesem Grund ist künftig die Verwendung von Umschuldungsklauseln durch Ergänzung der Emissionsbedingungen von Bundeswertpapieren mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten
vorgesehen. Diese Klauseln kommen nur im Fall eines drohenden Zahlungsausfalls zur Anwendung.


Dem Bundesschuldenwesengesetz, das die Aufgaben und Instrumente des Schuldenwesens regelt, werden Vorschriften hinzugefügt, die die Möglichkeit vorsehen, Umschuldungsklauseln in die Emissionsbedingungen des Bundes einzuführen.
Wesentliche Inhalte der beabsichtigten Ergänzung der Emissionsbedingungen werden im Sinne eines Leitbilds verankert.


Hierbei trägt der Gesetzentwurf dem Umstand Rechnung, dass Emissionsbedingungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 305, 312) Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und daher einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen.
Nach dem für eine Inhaltskontrolle grundlegenden Maßstab des § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen den Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen benachteiligen.

Die wesentlichen Grundgedanken der Umschuldungsklauseln sollen mit diesem Änderungsgesetz verankert werden.
Das Bundesschuldenwesengesetz übernimmt somit die Funktion eines Leitbildes, das die wesentlichen Inhalte der unter den Eurozonenstaaten abgestimmten Umschuldungsklauseln nachzeichnet.


B. Lösung

Um die Einführung von Umschuldungsklauseln im Bereich der Bundeswertpapiere zu ermöglichen, ist das Bundesschuldenwesengesetz im Hinblick auf mögliche gerichtliche Inhaltskontrollen um ein Leitbild für solche Klauseln zu ergänzen.
Dieses Leitbild enthält wesentliche Elemente der von den Staaten der Eurozone vereinbarten Musterbestimmungen.


C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zusätzliche Haushaltsausgaben sind infolge der Durchführung des Gesetzes nicht zu erwarten.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen, die zu einem Erfüllungsaufwand bei Bürgern führen.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die Anwendung des Gesetzes im Rahmen der Einführung der Umschuldungsklauseln insoweit keine Auswirkungen hat.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, da die Anwendung des Gesetzes im Rahmen der Einführung der Umschuldungsklauseln insoweit keine Auswirkungen hat.

F. Weitere Kosten
Auch zusätzliche Kosten insbesondere in der Finanzbranche entstehen nicht.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709049.pdf


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zuletzt bearbeitet 25.03.2012 | Top

RE: Euro-Rettung, Infrastruktur, digitale Wirtschaft

#9 von Oeconomicus , 25.03.2012 14:52

Fortsetzung

Stärkung der Finanzaufsicht:
Die Stärkung der Finanzaufsicht ist das Ziel eines Antrages von Union und FDP, der ab 17 Uhr auf der Tagesordnung steht. 30 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlage eingeplant.

[...]

Internationaler Währungsfonds:

Höhere Finanzmittel für den Internationalen Währungsfonds (IWF) sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8839, 17/9083) vor, der ab 19.40 Uhr abschließend beraten wird. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, will die Regierung die Basis für die Erhöhung der regulären Finanzmittel des IWF durch Verdopplung der Quoteneinzahlungen seiner Mitgliedschaft schaffen. Zudem soll die Zusammensetzung des Exekutivdirektoriums IWF reformiert werden. Künftig sollen alle Mitglieder den sie repräsentierenden Exekutivdirektor wählen, fordert die Bundesregierung. Für die Beratung der Vorlage sind 30 Minuten eingeplant.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

17/8839

Entwurf eines Gesetzes zu der Siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF)

[i]A. Problem und Ziel

Der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat am 15. Dezember 2010 der Änderung des IWF-Übereinkommens zugestimmt, um die Zusammensetzung des Exekutivdirektoriums des IWF zu reformieren.

Die Reform der Zusammensetzung des IWF-Exekutivdirektoriums betrifft das bislang geltende Recht der fünf größten Anteilseigner des IWF, ihren Exekutivdirektor zu ernennen, während die restlichen Exekutivdirektoren durch einzelne oder in Stimmrechtsgruppen zusammen - geschlossene Mitgliedsländer gewählt werden.
Zur Stärkung der Legitimation, Gleichbehandlung und Anpassungsfähigkeit des IWF-Direktoriums sollen künftig alle Exekutivdirektoren gewählt werden.


B. Lösung

Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds durch Gesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

E. Erfüllungsaufwand

E. 1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.


E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.

E. 1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Erfüllungsaufwand des Bundes und der Länder bleibt unverändert.

F. Weitere Kosten
Keine.


http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708839.pdf

17/9083

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709083.pdf


**

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung:

Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/8840), der ab 21 Uhr 30 Minuten lang abschließend beraten wird, ist es, dass die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auch in den südlichen und östlichen Anrainerstaaten des Mittelmeeres tätig werden darf.

Die Bank, so heißt es in der Begründung, sei zur Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wiederaufbaus in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen, gegründet worden.

Zu den gleichen Bedingungen dürfe der Zweck der Bank künftig auch in der Mongolei und in Mitgliedsländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums verfolgt werden, heißt es vor dem Hintergrund der „historischen Veränderungen, die sich in Nordafrika und im Nahen Osten vollziehen“.

Gesetzentwurf 17/8840

Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 30. September 2011 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung[

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708840.pdf


Ich bin immer wieder auf's Neue über den umfassenden und detailreichen Sachverstand unserer Bundestags-Abgeordneten erstaunt.
30 Minuten für die Beratung der Vorlage [selbst vor dem Hintergrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses] ist, wie ich finde, echt rekordverdächtig !



Aber damit nicht genug. Nach einem solch anstrengenden, langen Arbeitstag im Parlament geht es damit weiter:

Vertrag mit dem Zentralrat der Juden:

Im Anschluss an die um 22.20 Uhr beginnende halbstündige Debatte stimmen die Abgeordneten über den von der Bundesregierung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland geschlossenen Vertrag ab, wonach sich der Bund verpflichtet, dem Zentralrat eine jährliche Staatsleistung in Höhe von zehn Millionen Euro zu gewähren.
Die für die Erhöhung erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro sollen laut dem von der Bundesregierung dazu vorgelegten Gesetzentwurf (17/8842, 17/9081, 17/9082) aus dem Gesamthaushalt des Bundes bereitgestellt werden.

17/8842

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708842.pdf

17/9081

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709081.pdf

17/9082


Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung


http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709082.pdf


Das ist doch mal eine richtig nette Geste, über den sich jeder Steuerzahler sicher freuen kann.


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POLITIKER-KEINE AHNUNG UND DAVON GANZ VIEL

#10 von Oeconomicus , 02.04.2012 12:54

SO sieht unsere Welt aus.
EU beschließt den 800-Milliarden-Superschirm, zum Nutzen von Banken, Bossen, Spekulanten.
Der Preis der Gier, ist Armut, Tyrannei, Ohnmacht.

Keine Auffanggesellschaft für Schlecker -- Beschäftigte. FDP blockiert Schlecker-Transfergesellschaft, ein Jahr Bildungspaket Bestellt und nicht abgeholt. Betteln für ein paar Euro.
Es kann keiner gerecht sein, der nicht menschlich ist.

youtube-Video [10:14 Min]

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Schlachtfeld Politik -- Die finstere Seite der Macht

#11 von Oeconomicus , 02.04.2012 12:59

Eigentlich war es nicht so gedacht. Nach der dritten Bundespräsidentenwahl in drei Jahren wird nicht nur im hohen Norden, sondern außerplanmäßig im Saarland und in Nordrhein-Westfalen gewählt. So wird auch 2012 ein Superwahljahr. Erst gewählt, gefeiert und dann gegangen. Wenn Politik zum Machtkampf wird. So mancher Politiker der in ein Amt gewählt wurde und gewählt werden will, weiß um die Macht der Intrige. Wenn Parteifreunde zu Feinden werden, wird mit allen „Waffen und Mitteln" gekämpft und bekämpft. Die nachstehende Dokumentation zeigt dies eindrucksvoll. Eine der besten Dokumentationen, die ich je gesehen habe.
Schlachtfeld Politik -- Die finstere Seite der Macht.
Film von Stephan Lamby gesendet am Montag, 19. März 2012, 22.45 Uhr im Ersten.

youtube-Video [44:06 Min]

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Merkel will Kompetenzen nach Brüssel abgeben ... Kanzlerin als Europa-Visionärin: Merkel will Kompetenzen nach Brüssel abgeben

#12 von Oeconomicus , 03.04.2012 19:35

Kanzlerin als Europa-Visionärin: Merkel will Kompetenzen nach Brüssel abgeben

In 30 Jahren soll Europa eine eigene, starke Regierung haben – jedenfalls wenn es nach den Plänen der deutschen Kanzlerin geht. In Tschechien zeigte sie einen Zug, den man von ihr so noch gar nicht kennt.
„Ich glaube, wir werden Schritt für Schritt Kompetenzen vergemeinschaften“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag in einer Europa-Rede an der Karls-Universität in Prag. Als Zieldatum nannte sie die kommenden 20 bis 30 Jahre. Die EU-Kommission werde so etwas wie eine europäische Regierung. Die Staats- und Regierungschefs würden dann wie eine zweite Kammer handeln, die über die Nationalstaaten wache.
weiter lesen auf FOCUS Online

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Die Union plant eine neue Demografie-Steuer

#13 von Oeconomicus , 04.04.2012 07:05

Die Union plant eine neue Demografie-Steuer

Jeder Deutsche soll vom 25. Lebensjahr an je nach Einkommen in eine Kapitalreserve einzahlen. Das Kabinett will so der Alterung der Gesellschaft begegnen.
SPD und Grüne lehnen Belastungen jedoch ab.

zu den Plänen der Räuberbande

Dazu:

Die Teufelstabelle - Rentenkassen-Ausplünderung - 1957 bis 2002


In einem Zitat aus seinem Werk „De civitate Dei“, vergleicht Aurelius Augustinus den Staat mit einer Räuberbande. Er behauptet, man könnte eine Räuberbande mit einem Staat gleichstellen, da dieser aus Menschen besteht, von einem Herrscher [vulgo: Regierung] beherrscht und einem Gesellschaftsvertrag zusammengehalten wird. Die Beute wird nach vorher getroffenen Übereinkunften geteilt [vulgo: Raubtierkapitalismus im Verbund zwischen Finanzmafia, Konzernen und Politik].
Mit dieser Aussage hat er offensichtlich doch Recht, oder habe ich da eine Krümmung in der Optik?


update:
Regierung : Blüms Rentenlüge entlarvt

Wie Musik klang es damals in den Ohren der arbeitenden Gesellschaft. Voller Zuversicht flötete der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm die erlösenden Worte ins Mikro : “Ihre Rente ist sicher!” Nun konnte ja nichts mehr schiefgehen, hatte doch der Arbeitsminister dieses Versprechen abgegeben. Nun mehr als 20 Jahre danach wiederholte er in einem Interview mit dem Deutschlandfunk seine Aussage sogar, also noch immer keinen Grund zur Panik. Die jetzige Regierung allerdings, will Norbert Blüm Lügen strafen, eine neue Steuer muss her, sonst lässt sich das Rentensystem nicht aufrecht erhalten. Wie muss man das verstehen? Wurde die ganzen Jahre gelogen? Zumindest lassen einige Aussagen von Norbert Blüm aus der Vergangenheit diesen Schluss zu.
weiter bei IK-News

wir erinnern uns an "Nobbi" ... "denn eins ist sicher: die Rente"
youtube-Spot [00:19 Min]


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zuletzt bearbeitet 06.04.2012 | Top

Nur die DDR war im Lügen besser! Aber es wird noch, gelle, Frau Merkel?

#14 von Oeconomicus , 05.04.2012 08:35

Nur die DDR war im Lügen besser! Aber es wird noch, gelle, Frau Merkel?

Die staatlichen Lügenmärchen schlagen täglich Rekorde:

niedrigste Arbeitslosigkeit ( trotz Millionen Herausgerechneten, die zu Hause sitzen )
keine Inflation ( trotz realen Preissteigerungen, Mogelpackungen, indirekten Kostenverlagerungen )
boomende Wirtschaft ( trotz massenhafter Pleiten )
wir sind reich ( trotz Steigerung der Privatinsolvenzen )
wir haben Demokratie ( trotzdem, dass Politiker sich nicht um Bürgerinteressen kümmern )
Alte leben immer besser, siehe Kreditaufnahmen ( trotz dramatischer Altersarmut )


eine endlose Liste würde erscheinen, würde man alle produzierten Lügen erfassen.

Gelle, Frau Merkel, das lernt man sehr gründlich in der SED?!

http://www.deutschland-debatte.de/2012/0...le-frau-merkel/

n-tv - Spot - Märchen Werbung - Bei uns werden mehr Märchen erzählt als in jedem Kinderfilm
youtube [00:29 Min]

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#15 von Oeconomicus , 05.04.2012 09:21

Spanien ist ein wichtiger Partner für eine Stabilitätskultur in Europa
Kauder besucht Madrid

Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder hat am Montag in Madrid politische Gespräche mit dem neuen spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy, Finanzminister Cristobal Montoro und dem Fraktionsvorsitzenden der Volkspartei Partido Popular (PP), Alfonso Alonso Aranegui, geführt. Im Mittelpunkt standen die Reformen der spanischen Regierung zur Bekämpfung der Schuldenkrise und zur Reform des Arbeitsmarktes.

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