Deutschland's implizite Staats-Schulden

#1 von Oeconomicus , 22.07.2012 20:06

"Ein Beamter weiß, am Ende kriege ich meine Pension ja sowieso"
Wirtschaftsjournalist schätzt Pensionskosten für die Babyboomer-Generation auf 1,4 Billionen Euro

Schon in Kürze kommen auf Länder, Kommunen und den Bund gigantische Summen für die Versorgung ihrer Ruhestandsbeamten zu, sagt der Journalist Christoph Birnbaum. Er spricht von einer "Katastrophe mit Ansage", denn in den öffentlichen Haushalten wurden dafür keinerlei Rücklagen gebildet.

Christoph Birnbaum im Gespräch mit Britta Bürger - dradio - 10.07.2012



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Um den interessierten LeserINNen einen breiteren Zugang zu diesem Thema zu ermöglichen, soll hier eine Dokumenten-Sammlung entstehen, welche zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Trend-Analyse verarbeitet werden soll.

Sie alle sind dabei herzlich eingeladen, auf relevante Fundstücke aufmerksam zu machen bzw. hier einzustellen. Vielen Dank für die geschätzte Mitwirkung.




Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, insbes. Wirtschaftsordnung und Sozialpolitik - Prof. Dr. Norbert Berthold

Wirksame Begrenzung von Staatsverschuldung auf europäischer Ebene

Diskussions-Beitrag von Daniel Koch

Inhalt

1 Einleitung ......................................................................................................................1

2 Notwendigkeit der Staatsschuldbegrenzung ......................................................................1
2.1 Explizite und implizite Staatsverschuldung......................................................................2
2.2 Auswirkungen der Staatsverschuldung...........................................................................3
2.3 Staatsverschuldung als nützliches Instrument ................................................................4
2.4 Entstehung von Staatsverschuldung...............................................................................5
2.5 Grundsätzliche Anforderungen an Begrenzungskonzepte .................................................6

3 Kriterien an wirksame Begrenzungsregeln ........................................................................8
3.1 Ziele der Staatsschuldbegrenzung..................................................................................8
3.2 Prinzipien der Staatsschuldbegrenzung...........................................................................9
3.3 Die Bewertungsmatrix.................................................................................................10
3.3.1 Kriterien zum Universalitätsprinzip ........................................................................... 12
3.3.2 Kriterien zum Nachhaltigkeitsprinzip.......................................................................... 12
3.3.3 Kriterien zum Durchsetzbarkeitsprinzip ..................................................................... 13
3.3.4 Kriterien zum Transparenzprinzip.............................................................................. 15
3.3.5 Darstellung der ökonomischen Bewertungsmatrix....................................................... 15

4 Ein Vorschlag zur Begrenzung der europäischen Verschuldung ......................................... 16
4.1 Überblick....................................................................................................................16
4.2 Universalität: Bekämpfung der impliziten Staatsverschuldung .........................................18
4.3 Nachhaltigkeit: Struktureller Puffer, Goldene Regel, Schuldenverbot ................................19
4.4 Durchsetzbarkeit: Das Bundesbankprinzip......................................................................20
4.5 Transparenz: Bürgerberichte .......................................................................................24

5 Fazit ............................................................................................................................ 25

Zum Dokument - PDF [34 Seiten]



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Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Expertise im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie --- März 2007

„Staatsverschuldung wirksam begrenzen“


Vorwort

1. Am 8. März 2007 nahm die Kommission aus Bundestag und Bundesrat für die „Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ im Rahmen der Föderalismusreform II die Arbeit auf.
Neben einer Lockerung der finanziellen Verflechtungen aufgrund des Steuerverbunds und des Finanzausgleichs soll es um die Entwicklung und Etablierung neuer Regeln zur Begrenzung der Staatsverschuldung gehen.
Solche Regeln sind dringend erforderlich, da sich die bisherigen Normen

− namentlich Artikel 115 Grundgesetz und die entsprechenden Vorschriften in den Landesverfassungen
− als ungeeignete Verschuldungsbremsen erwiesen haben. Vor diesem Hintergrund

wurde der Sachverständigenrat am 15. November 2006 vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie gebeten, mit einem wissenschaftlich fundierten Lösungskonzept für eine Begrenzung der öffentlichen Verschuldung zur Meinungsbildung in der Bundesregierung beizutragen. Mit der vorliegenden Expertise „Staatsverschuldung wirksam begrenzen“ ist der Sachverständigenrat diesem Auftrag nachgekommen.

2. Ein Mitglied des Sachverständigenrates, Peter Bofinger, sieht sich abermals nicht in der Lage, zentrale Inhalte dieser Expertise mitzutragen. Die Mitarbeit erschöpfte sich daher in einem Minderheitsvotum.

3. Eine besondere Unterstützung erfuhr die Arbeit des Sachverständigenrates durch Herrn Professor Dr. Ferdinand Kirchhof, Tübingen. Er erstellte eine Analyse zu den Möglichkeiten von Sanktionen bei einer
Überschreitung des verfassungsrechtlichen Kreditlimits und diskutierte die damit im Zusammenhang stehenden Probleme und Detailfragen ausführlich mit dem Sachverständigenrat.
Ihm gilt für seine fachliche Beratung und seine außerordentliche Kooperationsbereitschaft unser ganz besonderer Dank.

4. Die Eidgenössische Finanzverwaltung der Schweiz hat mit detaillierten Informationen zum Schweizer Modell der Schuldenbremse und einem intensiven Erfahrungsaustausch wertvolle Anregungen zu dieser Expertise geliefert. Unser herzlicher Dank geht stellvertretend an die Herren Alain Geier, Dr. Peter Siegenthaler und Dr. Fritz Zurbrügg.

5. Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat uns umfangreiches Datenmaterial zur Verfügung gestellt.

6. Die Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und seinen Mitarbeitern war auch bei der Erstellung dieser Analyse wieder ausgezeichnet.
Besonders Mitarbeiter aus den Fachreferaten „Staat“ innerhalb der „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ und „Öffentlicher Gesamthaushalt“ (Finanzstatistik) haben als Grundlage für diese Expertise umfangreiches Datenmaterial zusammengestellt und den Rat in Detailfragen beraten. Trotz dieser hervorragenden Unterstützung konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht alle Datenprobleme erschöpfend geklärt werden.

7. In gewohnter und bewährter Art und Weise haben die Angehörigen der Verbindungsstelle zwischen dem Statistischen Bundesamt und dem Sachverständigenrat bei der Erstellung dieser Untersuchung einen engagierten und wertvollen Beitrag geleistet:
Anita Demir, Wolfgang Glöckler, Birgit Hein, Klaus-Peter Klein, Uwe Krüger, Volker Schmitt, Hans-Jürgen Schwab und Beate Zanni.

8. Die vorliegende Expertise, die zusätzlich zu den laufenden Arbeiten erstellt wurde, hätte der Rat ohne den unermüdlichen Einsatz des wissenschaftlichen Stabes nicht erstellen können.
Ein ganz herzlicher Dank geht deshalb an Dr. Oliver Bode, Dr. Katrin Forster-van Aerssen, Dr. Martin Gasche, Dr. Bodo Herzog, Alexander Herzog-Stein, PhD, Dr. Jörg Rahn, Diplom-Volkswirtin
Anna Rosinus und Dr. Hannes Schellhorn.
Ein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang Dr. Stephan Kohns. Als Generalsekretär des wissenschaftlichen Stabes hat er nicht nur dessen Arbeiten koordiniert, von ihm gingen auch wichtige inhaltliche Anregungen aus. Ohne seine analytischen Fähigkeiten und sein organisatorisches Talent hätte der Rat diesen Reformvorschlag in der knapp bemessenen Zeit nicht entwickeln können.

9. Fehler und Mängel, die diese Expertise enthält, gehen allein zu Lasten der Unterzeichner.

Wiesbaden, 9. März 2007

Peter Bofinger - Wolfgang Franz - Bert Rürup - Beatrice Weder di Mauro - Wolfgang Wiegard


Zur Analyse - PDF [205 Seiten]



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Risikofaktor implizite Staatsverschuldung

ein Kommentar von Dr. Martin W. Hüfner, Chief Economist, Assenagon Asset Management S.A.

Jeder weiß, dass es neben der offiziellen Staatsverschuldung auch noch eine implizite Verschuldung gibt. Das sind die Leistungsversprechen der öffentlichen Hand, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind. Dazu gehören neben den Beamtenpensionen zum Beispiel auch die Zuschüsse zur Rentenversicherung sowie die Deckungslücken bei der Pflege- und Krankenversicherung. In Deutschland wird die implizite Verschuldung seit vielen Jahren von dem bekannten Freiburger Professor Bernd Raffelhüschen berechnet. Vor kurzem hat er eine Aktualisierung seiner Zahlen vorgelegt. Sie enthält eine Reihe von Erkenntnissen, die auch mir bisher nicht so bewusst waren.
Hier ein paar Highlights.

RiskNET - 12. Juli 2012, 15:32


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