Anhörung der Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht (17/10040) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) am Montag, 10. September 2012. Die Sitzung beginnt um 12 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Gründung eines Ausschusses für Finanzstabilität vor. Dem Gremium sollen Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angehören.
"Gefahren identifizieren"
Die Bundesbank soll künftig auch zur Wahrung der Finanzstabilität beitragen, indem sie laufend maßgebliche Sachverhalte analysiert, um Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und Vorschläge zur Warnung vor diesen Gefahren oder Empfehlungen für Gegenmaßnahmen zu erarbeiten.
Auf dieser Basis soll dann der Ausschuss für Finanzstabialität Empfehlungen an zuständige nationale Stellen zur Beseitigung von Gefahren für die Finanzstabilität aussprechen.
BaFin-Mitarbeiter sollen mehr verdienen
Verbessern will die Regierung zudem die Bezahlung der BaFin-Mitarbeiter. Vorgesehen ist eine Stellenzulage, die je nach Besoldungsgruppe zwischen 57,98 und 339,13 Euro monatlich beträgt. Die auf 3,957 Millionen Euro veranschlagten Kosten sollen von den Banken über Umlagen und Gebühren finanziert werden.
Der Bundesrat hat unter anderem verlangt, nicht nur die Tätigkeit der Berater von Banken und Sparkassen von der BaFin überwachen zu lassen, sondern auch die Tätigkeit der freien Finanzanlagenvermittler.
(vom)
Zeit: Montag, 10. September 2012, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.
Quelle: Deutscher Bundestag