GUTACHTEN
Schuldentilgungsfonds widersprechen nicht dem Grundgesetz
Top-Ökonomen sehen in den Schuldentilgungsfonds den Ausweg aus der Krise. Die Regierung sah jedoch zu viele Widersprüche zur Verfassung. Ein Gutachter stellt fest: Schuldentilgungsfonds können verfassungskonform sein.
Handelsblatt - 26.07.2012, 13:36 Uhr - Kommentare